Konvertibilität
Umtauschbarkeit
(Konvertierbarkeit) ist die freie Austauschbarkeit einer Währung gegen andere Währungen im Devisenverkehr. Die K. war nach dem 1. und 2. Weltkrieg eingeschränkt. Die DM war seit dem Inkrafttreten des Außenwirtschaftsgesetzes (Außenwirtschaftsrecht) frei konvertierbar entsprechend Art. 63 AEUV (früher Art. 56 EGV). Gleiches gilt nunmehr für den Euro gegenüber Drittwährungen. Die K. kann auf der Basis fester oder flexibler Wechselkurse erfolgen. S. a. Devisen.
Vorheriger Fachbegriff: Konversion | Nächster Fachbegriff: Konzentration