Eigentumsvorbehalt. ist der Eigentumsvorbehalt, der den Erwerb des Eigentums davon abhängig macht, dass der Käufer alle Forderungen des Konzerns des Vorbehaltseigentümers beglichen hat. Lit.: Konzemeigentumsvorbehalt, 1987 Eigentumsvorbehalt (3).
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Weitere Begriffe : Bundesautobahn | Verfassungsfeindliche Bestrebungen | Unbefugte Gebrauchsüberlassung
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