Konzessionsabgaben

nennt man die Zahlungen, die Energieversorgungsunternehmen den Gemeinden für die Benutzung von Gemeindegrund (Straßen) zur Verlegung von Leitungen oder für den Verzicht auf eigene Energieversorgung leisten. Rechtsgrundlage: Verordnung über K. für Strom und Gas vom 9. 1. 1992 (BGBl. I S. 12) m. Änd. Zu steuerlichen Fragen in diesem Zusammenhang BMF BStBl. 1994 I 264.




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