Kopfstützen

Kopfstützen (richtiger: Nackenstützen) sind noch nicht vorgeschrieben, eine entsprechende Regelung wird aber erwogen.

Pkw, Omnibusse und Lkw bis zu 3,5 t Gesamtmasse und mehr als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit müssen zum Schutz der Insassen bei Unfällen an den vorderen Außensitzen mit K. ausgerüstet sein (§ 35 a II StVZO).




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