Kraftfahrzeug (Kfz)Unter einem Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsrechts versteht man ein maschinell angetriebenes, nicht an Gleise gebundenes Landfahrzeug. Keine Kraftfahrzeuge sind z. B. Eisenbahnen, Straßenbahnen, Schwebebahnen und Alweg-Bahnen.
Weitere Begriffe : Entfaltung freie | Verkehrswert von Grundstücken | Weisungsbefugnis |
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