Kreditbrief ist die Anweisung (§ 783 BGB), bei welcher der Aussteller (Anweisende) eine andere Person (Anweisungsempfänger) ermächtigt, bei dem Angewiesenen für Rechnung des Anweisenden unter Vorzeigung des Briefs Geldbeträge bis zu einem Höchstbetrag zu erheben (z.B. Reisekreditbrief). Lit.: Eisemann, F., Das Dokumentenakkreditiv, 1989; Gozlan, A., International letters of credit, 1999
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