Aussteller (§§ 783, 793 BGB, Art. 1 WG) ist bei einer Anweisung, einer Schuldverschreibung oder einem Wechsel die Person, die einen Dritten zur Zahlung anweist oder Zahlung verspricht.
Weitere Begriffe : Conjunctio menbrorum | Erlös | Steuerbilanz |
MMnews
|