Kreditkartenmissbrauch §266b StGB. Dieses Vergehen schließt eine Lücke zur Untreue, die den Missbrauch garantierter Zahlungskarten mangels Vermögensbetreuungspflicht des Karteninhabers nicht erfasst. Kreditkarten i. S. d. Tatbestandes sind nur Zahlungskarten im sog. Drei-Partner-System, die dem Karteninhaber erlauben, bei einem der durch den Rahmenvertrag mit dem Aussteller verbundenen Vertragsunternehmen unter Vorlage der Karte gegen Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg Waren und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, z.B. Eurocard, Visa etc.
Weitere Begriffe : Kreditvertrag | Innerdienstliche Anordnung | Kaduzierung |
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