Kriegstrauungerleichterte Form der Eheschliessung in Kriegszeiten, z. B. ohne Aufgebot oder durch Ferntrauung; die Ehe bleibt auch nach Kriegsende gültig. Sogen. Nachtrauungen nach dem Tod des Bräutigams sind zwar unwirksam, die Braut wird aber wie eine Witwe behandelt; Nachträgliche Eheschliessung von Gefallenen.
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