Kriminalstrafendürfen unter der Geltung des GG nur von unabhängigen Richtern verhängt werden. Deshalb wurden die früheren Bestimmungen der Abgabenordnung, wonach die Finanzämter bei Steuervergehen befugt waren, Kriminalstrafen festzusetzen, für nichtig erklärt.
Weitere Begriffe : Qualifizierte Straftat, qualifiziertes Erfolgsdelikt | Offizialat | Vollstreckung von Urteilen der DDR |
MMnews
|