Kulanz GarantieUnter Kulanz versteht man das freiwillige Entgegenkommen (die Gefälligkeitsleistung) des Händlers oder des Herstellerwerks gegenüber dem Autokäufer, falls - vor allem nach Ablauf der Garantiefrist - sich bestimmte (vor allem vom Käufer nicht verschuldete) Mängel am Fahrzeug zeigen. Im Gegensatz zur Garantie besteht kein Anspruch des Käufers auf eine solche Kulanz.
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