Kumulationsprinzip(§ 53 II StGB) ist der Grundsatz, dass mehrere Strafen nebeneinander (kumulativ) ausgesprochen werden. Es kommt bei Tatmehrheit zur Anwendung, soweit das Aspera- tionsprinzip ausnahmsweise nicht gilt oder im Einzelfall nicht angewandt wird. Lit.: Schweling, O., Die Bemessung der Gesamtstrafe, GA 1955,289
Weitere Begriffe : obligatio | Entschädigungsgesetz | Vermittlungsverfahren, notarielles |
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