Kuratel Aus der cura des römischen Rechts, die eine Vormundschaft über Geisteskranke und Verschwender war, entwickelte sich im Mittelalter die K. zur Regelung einzelner fürsorgerischer Bedürfnisse. Sie wurde im BGB als Pflegschaft übernommen.
Weitere Begriffe : Interventionsverbot | Bundesbeamtengesetz | Belohnung von Straftaten |
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