LandeskirchenAls L. (oder Provinzialkirchen) bezeichnen sich z. T. die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland, so z. B. die Evang. L. in Baden, die Evang. L. in Württemberg, die Evang.-Lutherische L. Sachsens u. a.
Weitere Begriffe : Völkerrechtliche Vertretung | Erschließungsanlage | Behinderung im Sozialrecht |
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