Landeskirche

Organisationsform der evangelischen Kirchen in Deutschland, historisch erwachsen aus der Oberhoheit des Landesfürsten über die Gemeinde seiner evangelischen Untertanen.

ist im evangelischen Kirchenrecht die Kirche eines Landes oder Landesteils (früheren Landes, z. B. Kurhessen-Waldeck). Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Gliedkirche der evangelischen Kirche in Deutschland. Sie kann evangelische, lutherische, reformierte oder unierte L. sein. Ihre Organe sind die Landessynode und der leitende Amtsträger (Bischof). Sie gliedert sich in Kirchenbezirke und Kirchengemeinden.




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