Landeszentralbankenwaren bis zum Inkrafttreten des Bundesbankgesetzes 1957 selbständige regionale Zentralbankinstitute, die zusammen mit der 1948 gegründeten Bank Deutscher Länder das deutsche Zentralbanksystem bildeten. Mit Gründung der Bundesbank wurden sie mit dieser verschmolzen, behielten aber wichtige Mitwirkungsbefugnisse im Zentralbankrat. Mit der Anpassung des Bundesbankgesetzes an das Europäische System der Zentralbanken sind 1999 neben der Bezeichnung auch die föderalistisch geprägten Mitwirkungsbefugnisse der L. entfallen. An Stelle der L. bestehen jetzt in den Ländern Hauptverwaltungen der Bundesbank (§ 8 BBankG). Geleitet werden diese Hauptverwaltungen von einem Präsidenten, der dem Vorstand der Bundesbank untersteht. Ferner gibt es bei jeder Hauptverwaltung einen Beirat (§ 9 BBankG).
Weitere Begriffe : Aufbewahrungsfristen | Verwarnung nach Jugendstrafrecht | Nachtrunk |
MMnews
|