Landschaftist das genossenschaftlich organisierte Bodenkreditinstitut eines (früheren) Landes. Die L. ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie will ihren Mitgliedern durch über Pfandbriefe aufgebrachte Mittel Kredite gewähren.
Weitere Begriffe : Weltkirchenrat | Weltstrafgerichtshof | Evangelisches Kirchenrecht |
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