Latente Steuern

L. S. sind Abweichungen zwichen steuer- und handelsrechtlich ermitteltem Steueraufwand. Sie entstehen, wenn die nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelte Steuerfestsetzung von der nach der Handelsbilanz ermittelten Steuerlast abweicht. Zu solchen Abweichungen kann es kommen, wenn Wirtschaftsgüter in der Steuer- und in der Handelsbilanz abweichend bewertet werden. Die tatsächliche Steuerfestsetzung erfolgt aufgrund der Werte in der Steuerbilanz. Die 1. St. werden in der Handelsbilanz ausgewiesen berücksichtigt, vgl. § 274 HGB.




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