latente Gefahr(potenzielle Gefahr): Sachlage, die im Zeitpunkt ihrer Entstehung noch keine Gefährdung erkennen lässt, eine konkrete Gefahr aber später durch das Hinzutreten weiterer Umstände begründen kann. Die latente Gefahr genügt nicht für die Annahme einer Gefahr, um Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten. Sie kann aber durch das Hinzutreten weiterer Umstände in eine Gefahr erwachsen. Der Begriff umschreibt daher kein Problem der bestehenden Gefahr, sondern deren Verursachung und damit die in diesen Fällen problematische Polizeipflicht (Zustandsstörer).
Weitere Begriffe : Abholungsanspruch | Vertragsfreiheit | Knebelung |
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