Lauterpacht-Doktrin

Besagt, dass Staaten die Pflicht haben, andere existierende Staaten anzuerkennen. Die Lauterpacht-Doktrin ist weder Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts geworden noch wird ihre Aussage von der h. M. geteilt. Vgl. Anerkennung von Staaten.




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