Lautsprecher Werbung. Der Betrieb von Lautsprechern auf öffentlichen Straßen ist verboten, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können (§33 StVO). Die Straßenverkehrsbehörde kann aber nach Anhörung der Polizei Ausnahmen im Einzelfall bewilligen.
Weitere Begriffe : Einziehung im Zivilverfahren | Ausfahren aus Grundstücken | legal |
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