Lean production
Im Arbeitsrecht :
(abgemagerte Produktion). Es ist ein vor allem in Japan entwickeltes Fertigungsverfahren, das insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die Fertigungstiefe eines Unternehmens verringert wird und Zulieferer im just in time System direkt an das Band eines Zentralunternehmens liefern. Hierdurch werden Arbeitskräfte, Kapital und Abstellfläche eingespart. Die AN werden in Gruppen zusammengefasst, wobei jeder AN alle Arbeiten seiner Gruppe verrichten können muss. Hierdurch soll eine höhere Motivation eintreten und die Produktkontrolle vermindert werden (System Kaizen). Es erwachsen zahlreiche mitbestimmungsrechtliche u. individualrechtliche Probleme. Lit.: Hunold NZA 93, 723; Riess PersF 93, 772; Schaub u. a. Beil. 15 zu BB 93.
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