Leben
Geburt.
ist das aus unbekannter Ursache mögliche, natürliche, zeitlich begrenzte Dasein eines Lebewesens. Die Verletzung des Lebens eines Menschen ist im Strafrecht eine Straftat (§§211 ff. StGB, Mord, Totschlag, Tötung) und im Schuldrecht eine unerlaubte Handlung (§ 823 I BGB).
Vorheriger Fachbegriff: Leasingvertrag | Nächster Fachbegriff: Leben, Recht auf