Lebensmittelunternehmen

sind alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen (§ 3 Nr. 6 LFGB i. V. m. Art. 3 Nr. 2 VO (EG) 178/2002). Sie haben die Hauptverantwortung für die Sicherheit von Lebensmitteln (Art. 1 VO (EG) 852/2004, s. Lebensmittel- und Futtermittelhygiene).




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