Legis actio(lat. [F.] Vorgehen aus Recht, Legisak- tion) ist im älteren römischen Recht die Art und Weise, wie in feierlichen Spruchformen ein Recht verfolgt werden kann. Insgesamt gibt es 5 Formen des Legisaktionsverfahrens, das in zwei Abschnitten (vor dem Gerichtsmagistrat [in iure], vor dem Geschworenenrichter [apud iudicem]) abläuft. Das Le- gisaktionenverfahren wird vom Formularverfahren abgelöst. Lit.: Söllner, A., Römische Rechtsgeschichte, 5. A. 1996
Weitere Begriffe : Aufgabe eines Mitunternehmeranteils | Unterhalt | Fragerecht |
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