Formularverfahren

ist im römischen Recht das durch die Verwendung zahlreicher, aus der actio des Klägers und einer eventuellen exceptio des Beklagten gebildeter Verfahrensformeln (Prozessprogramme) gekennzeichnete Verfahren, das dem älteren Legisaktionenverfahren zeitlich nachfolgt und seinerseits durch das neuere Kognitionsverfahren abgelöst wird. Lit.: Söllner, A., Römische Rechtsgeschichte, 5. A. 1996




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