Inhaberzeichen. sind einfache Legitimationspapiere. Sie benennen den Gläubiger nicht; der Schuldner kann mit befreiender Wirkung an jeden Inhaber des L. leisten. L. sind z. B. Gepäckscheine, Garderobenmarken. Das L. ist kein Wertpapier; es ist vom Inhaberzeichen zu unterscheiden.
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