Leibeigenschaft

seit dem Ausgang des Mittelalters ein Zustand geminderter Freiheit der meisten Bauern, die an die Scholle gebunden waren und im Besitz des Grundherrn standen; im 18. bis 19. Jahrhundert beseitigt. Bauernbefreiung.

ist im neuzeitlichen deutschen Recht die meist durch Überlassung von Bodennutzung und damit verbundener grundherrlicher Bindung erreichte persönliche Abhängigkeit eines Menschen von einem anderen. Lit.: Leibeigenschaft, hg. v. Klußmann, J., 2003; Blick- le, P, Von der Leibeigenschaft zu den Menschenrechten, 2003




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