LeiteinrichtungenKurven. Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel in Abständen von 50 m (in Kurven enger) stehen. Leitpfosten sind mit rückstrahlendem Glas versehen, und zwar auf der linken Seite mit zwei übereinanderstehenden Punkten, rechts mit senkrechtem Strich. An gefährlichen Stellen können schraffierte Leittafeln oder Leitmale angebracht sein (z. B. Richtungstafeln in Kurven).
Weitere Begriffe : Vorverfahren, schriftliches | Allgemeiner Gerichtsstand | natürliche Handlungseinheit |
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