Leoninischer Vertrag(von lat. societas leonina "Löwengesellschaft"), ein Gesellschaftsvertrag, der den einen Gesellschafter für die Gewinne berechtigt (Löwenanteil), während der oder die anderen Gesellschafter die Verluste zu tragen haben. Der 1. V. kann nur als Schenkung gültig sein. Im übrigen ist er wegen Sittenwidrigkeit nichtig.
Weitere Begriffe : Bürgerbeteiligung | Vertragsverletzung | Sicherungsübereignung |
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