Lesbische Beziehungenin Form von sexuellen Handlungen zwischen Frauen sind nach deutschem Recht nicht strafbar, sofern nicht eine Sexualstraftat vorliegt, z. B. Missbrauch von Kindern oder Abhängigen.
Weitere Begriffe : Krankenversicherung, private | Konstitutiver Verwaltungsakt | Rechtshängigkeit |
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