lesbische Liebe

(angeblich von der Dichterin Sappho auf der Insel Lesbos geübt und besungen); geschlechtliche Handlungen zwischen Frauen. Nicht strafbar.

gleichgeschlechtliche Liebe zwischen Frauen mit sexuellen Handlungen. Nach deutschem Recht nicht strafbar; sexuelle lesbische Handlungen können jedoch unter Umständen nach gegenwärtigem Rechtszustand Unzucht mit Abhängigen, schwere Unzucht (mit Gewalt oder mit Kindern unter 14 Jahren) od. auch Kuppelei sein. Nachösterr. Recht ist jede gleichgeschlechtl. Handlung Unzucht und mit Strafe bedroht. a. Homosexualität.

ist gleichgeschlechtliche Liebe zwischen Frauen. Homosexualität.




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