Lex minus quam perfecta (lat.), nach gemeinem Recht ein Gesetz, dessen Verletzung Strafe, jedoch keine Nichtigkeit der Rechtshandlung zur Folge hat. Z.B. heute: der Milchverkauf nach Ladenschluss.
Weitere Begriffe : alternativ | tauglicher Versuch | Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit |
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