(lat.). Die Lehnsgesetze Konrads II. von 1037, Lothars III. von 1136 und Friedrichs I. von 1158 wurden von Juristen aus Pavia und Mailand bearbeitet und in der Lehnsrechtskompilation L. F. um 1150 veröffentlicht.
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Weitere Begriffe : Garantiefunktion des Strafgesetzes | Notstandsklausel | Verbandshaftung
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