Linieist die Verbindung zweier Punkte. Im Erbrecht sind Verwandte in gerader L. Menschen, deren einer von dem anderen abstammt (z. B. Urgroßvater und Urenkel). Verwandte in der Seitenlinie sind Verwandte, die nicht in gerader L. verwandt sind, aber von demselben Menschen abstammen (z. B. Geschwister, Neffen und Nichten).
Weitere Begriffe : Hebammen | direkter Verbotsirrtum | Erbauseinandersetzung |
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