Liszt, Franz von(1851-1919), deutscher Rechtslehrer, Mitbegründer der soziologischen Strafrechtsschule, setzte sich für die empirische Erforschung der Erscheinungsformen und Ursachen der Kriminalität mit dem Ziel ein, die Beurteilung des Straffälligen individuell nach dessen Persönlichkeit auszurichten und im Strafzweck den Vergeltungsgedanken durch den Erziehungs-, Besserungs- und Sicherungszweck zu ersetzen.
Weitere Begriffe : Nachrede | Konvention | Fünfjahreszeitraum |
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