Kriminalität
(lat.: crimen = Verbrechen); Gesamtheit der Straftaten als Massenerscheinung innerhalb einer sozialen Gruppe oder eines Volkes während eines bestimmten Zeitabschnitts. Sie wird von der Kriminalpolitik verhütet und bekämpft, von der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft im Einzelfall ermittelt und - soweit sie bekannt ist (Dunkelziffer!) -von der Kriminalstatistik erfaßt.
ist die Gesamtheit der Straftaten nach Art und Häufigkeit als Massenerscheinung innerhalb einer sozialen Gruppe od. eines Volkes. Aufschluss gibt hierüber die -Kriminalstatistik.
(Straffälligkeit) ist die Begehung von Straftaten. Sie ist ein Teil menschlichen Verhaltens überhaupt. Sie lässt sich nach der Art der Tat (z.B. Vermögenskriminalität) oder der Art des Täters (z.B. Jugendkriminalität) gliedern. Die K. ist der Gegenstand sowohl der Kriminologie wie auch des Strafrechts. Lit.: Walter, M., Jugendkriminalität, 2. A. 2000; Sieber, U./Bögel, M., Logistik der organisierten Kriminalität, 1993; Zieschang, F., Strafrecht und Kriminalität in Europa, 2003
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