Lohneinbehaltungsabrede
Im Arbeitsrecht :
ist eine Vereinbarung zwischen AN u. AG, aufgrund deren der AG den Lohn am Fälligkeitstage nicht auszuzahlen, sondern zu bestimmten Zwecken (etwa zur Auffüllung einer Kaution, vermögenswirksamen Anlage usw.) zu verwenden hat. Grundsätzl. ist eine Einbehaltung nur bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenzen zulässig, soweit der Lohn zugunsten des AG verwandt wird (Arbeitsvertragsbruch).
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