Londoner Deklaration von 1909

Die Londoner Konferenz der Seemächte bemühte sich, wichtige Fragen des Seekriegsrechts, insbes. die Fragen des Handelskriegs, in einem Abkommen zu regeln. Sie erarbeitete u. a. eine „déclaration relative au droit de guerre maritime“, in der die von ihr festgestellten allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts hinsichtlich folgender Fragen enthalten waren: Blockade; Kriegs- Konterbande; neutralitätswidrige Unterstützung; Zerstörung neutraler Prisen; Flaggenwechsel; feindliche Eigenschaft; Geleit; Widerstand gegen die Ausübung des Prisenrechts; Schadensersatz. Die D. wurde von keiner der beteiligten Mächte ratifiziert (Ratifikation). Es herrscht aber Übereinstimmung darüber, dass zahlreiche der in ihr festgestellten Regeln bindendes Völkergewohnheitsrecht geworden sind.




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