Mängelbericht

Zulassung. Unter Mängelbericht versteht man die schriftlich festgehaltene Feststellung von Fahrzeugmängeln mit der Aufforderung, diese innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben, andernfalls die Zulassung beschränkt oder entzogen werden könne. Eventuell kann der Betrieb eines Fahrzeugs (bei die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Mängeln) sofort beschränkt oder untersagt werden. Denn ein nicht den Vorschriften der StVZO entsprechendes Fahrzeug darf nicht gefahren, auch darf seine Inbetriebnahme nicht angeordnet oder zugelassen werden. Es ist ohne behördliche Aufforderung auf kürzestem Wege aus dem Verkehr zu ziehen, wenn Mängel, die die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, unterwegs auftreten und nicht unverzüglich behoben werden können.




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