MagnetschwebebahnDie M. gehört zu den Schienenbahnen. Das Allgemeine M.-G v. 19. 7. 1996 (BGBl. I 1019) m. Änd. regelt die Betriebsgenehmigung, die Aufsicht durch das Eisenbahnbundesamt und Tarife für öffentlich betriebene M. Zurzeit befindet sich keine Strecke in Planung. Außer der Versuchsstrecke im Emsland wurde bislang kein Projekt realisiert.
Weitere Begriffe : Vorermittlung | Elternzeit | allgemeine persönliche Merkmale |
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