Markenartikel

Markenwaren, Erzeugnisse, deren Lieferung in gleichgleibender oder verbesserter Güte garantiert wird und die mit einem ihre Herkunft kennzeichnenden Merkmal (Firmen-, Wort- oder Bildzeichen) versehen sind; bei ihnen ist Preisbindung zulässig (§ 16 Kartellgesetz). Handelsmarke.

Markenware

Markenwaren.




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