Konkursmasse. ist allgemein die greifbare Menge, insbesondere die Vermögensmenge. Insolvenzmasse Lit.: Oepen, K., Massefremde Masse, 1999 Insolvenzmasse. Insolvenzmasse.
Vorheriger Fachbegriff: Masern | Nächster Fachbegriff: Masseanspruch
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Aufbewahrungspflicht | Kleingärten | Rundfunkurteile
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews