Master

M. ist ein Hochschulgrad, der ursprünglich im angelsächsischen Sprachraum vergeben wurde. Nach § 19 HRG (Hochschulrahmengesetz, 3) können an den Hochschulen Studiengänge erprobt werden, die zu einem Master- oder Magistergrad führen. Im Rahmen des Bologna-Prozesses wird der M. künftig der Regelabschluss des zweiten und letzten Zyklus des i. d. R. insgesamt 5-jährigen Studiums sein. Voraussetzung des i. d. R. 2-jährigen Musterstudiums ist das erfolgreiche Bestehen des Abschlusses zum Bachelor.




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