Mediat latinisierendes Lehnwort für "mittelbar". Im Mittelalter trat eine Scheidung von sog. Reichsunmittelbaren und Reichsmittelbaren ein. Die ersteren unterstanden dem König unmittelbar und waren ihm zur Hof- und Heerfahrt verpflichtet. Hierhin gehörten die Fürsten, manche Grafen und freie Herren, ferner die Korporationen der Städte. Die Reichsmittelbaren unterstanden in erster Linie einem (reichsunmittelbaren) Landesherrn, dem die Reichsstandschaft (Reichsstände) zukam. Ihr Verhältnis zum König wurde von dem ihnen übergeordneten Reichsstand vermittelt. Sie bildeten das M., die "mittelbaren" Herrschaften. Mediatisierung.
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