Mediatisierung

Mächtigere Reichsunmittelbare versuchten im Mittelalter vielfach die schwächeren unter ihre unmittelbare Gewalt zu bekommen, deren Reichsunmittelbarkeit also zu beseitigen, sie zu mediatisieren. Eine grossangelegte M. erfolgte durch den Reichsdeputationshauptschluss. Mediat, Standesherr.

(Mittelbarmachung) ist im neuzeitlichen deutschen Recht die Beseitigung der Reichsunmittelbarkeit kleinerer Herrschaften (Entzug der Landeshoheit) durch die (größeren) Landesfürsten (insbesondere 1803 und 1806). Lit.: Köbler, G., Historisches Lexikon der deutschen Länder, I.A. 2007; Gollwitzer, H., Die Standesherren. 2. A. 1964; Schroeder, K., Das Alte Reich und seine Städte, 1991; Hufeid, U., Der Reichsdeputationshaupt- schluss von 1803, 2003
Im Gegensatz zu den reichsunmittelbaren Ständen, die ihr Lehnsrecht direkt vom König ableiteten, standen im Mittelalter die mediatisierten, deren Lehnsverhältnis zum König durch einen ihnen übergeordneten Reichsstand vermittelt wurde. Kleinere Reichsstände wurden im Laufe der Zeit häufig mediatisiert, andere versuchten sich dem zu entziehen. Im Reichsdeputationshauptschluss (1803) wurde neben der Säkularisation in großem Umfange eine Mediatisierung in der Weise durchgeführt, dass alle geistlichen und viele weltlichen Territorien größeren zugeschlagen wurden.




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