Menschenbild des GrundgesetzesBei allem grundrechtlichen Schutz individueller Freiheiten ist die Vorstellung eines isolierten selbstherrlichen Individuums nicht das Leitprinzip des GG. Vielmehr hat die Verfassung - dies ergibt sich aus einer Gesamtsicht der Artikel 1, 2, 12, 14, 15, 19 und 20 - die Spannung Individuum/Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und -gebundenheit der freien, in ihrem Eigenwert wurzelnden Person entschieden.
Weitere Begriffe : Besucher | Redaktionsstatute | DDR |
MMnews
|