Menschenbild des Grundgesetzes

Bei allem grundrechtlichen Schutz individueller Freiheiten ist die Vorstellung eines isolierten selbstherrlichen Individuums nicht das Leitprinzip des GG. Vielmehr hat die Verfassung - dies ergibt sich aus einer Gesamtsicht der Artikel 1, 2, 12, 14, 15, 19 und 20 - die Spannung Individuum/Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und -gebundenheit der freien, in ihrem Eigenwert wurzelnden Person entschieden.




Vorheriger Fachbegriff: Menschen- und Bürgerrechtserklärung | Nächster Fachbegriff: Menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen