Mietausfallwagnis
Im Mietrecht :
Dieser Begriff spielt bei den Sozialwohnungen, also nicht bei den frei finanzierten Wohnungen, eine gewisse Rolle. Grundlage für die Berechnung der Kostenmiete einer Sozialwohnung ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung wird der Vermieter einen Betrag einsetzen, der das Risiko abdeckt, dass er Ausfälle finanzieller Art wegen Nichtzahlung der Miete erleidet. Es handelt sich um das sog. Mietausfallwagnis. Üblicherweise darf das Mietausfallwagnis, das in die Wirtschaftlichkeitsberechnung eingestellt wird, maximal 2% der Jahresmiete betragen. Um den Betrag zu berechnen, werden von den laufenden Aufwendungen 2,04 % angesetzt.
Weitere Stichwörter:
Kostenmiete, Sozialmiete, Wohnberechtigungsschein
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