Mietsacheist der Gegenstand (Sache) der Miete und die Streitigkeit über die Miete. Bei einem behaupteten Mangel der M. muss der Vermieter beweisen, dass die Ursache nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammt, sondern aus dem Verantwortungsbereich des Mieters. Lit.: Wetekamp, A., Mietsachen, 4. A. 2007; Beierlein/Kinne/Koch, Der Mietprozess, 2006
Weitere Begriffe : Vis compulsiva | Statutenwechsel | Ladeschein |
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