MiFID

steht für Markets in Financial Instruments Directive und ist die englische Abkürzung der RL 2004/39/EG v. 21. 4. 2004 über Märkte für Finanzinstrumente (ABl. L 145/1). Ziel der RL ist neben Anlegerschutz die Herstellung von Markttransparenz für Finanzinstrumente. Die Umsetzung erfolgte vor allem durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 16. 7. 2007 (BGBl. I 1330) und führte u. a. zu erheblichen Änderungen des Börsen- und Wertpapierhandelsgesetzes.




Vorheriger Fachbegriff: Mifegyne | Nächster Fachbegriff: MIGA


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen